Gemeinschaftsarbeit
Die Gemeinschaftsarbeit findet vier Mal im Jahr am vierten Sonnabend der Monate April, Juni, August und Oktober statt.
Termine 2022: 23.04.2022, 18.06.2022*, 20.08.2022, 22.10.2022
* TERMINÄNDERUNG
Gemeinschaftsarbeit ist Pflichtarbeit nach § 3 Abs. 5 der Vereinssatzung. Im Verhinderungsfall ist für eine Ersatzkraft zu sorgen. Laut Versammlungsbeschluss vom 20. März 2022 ist für jede nicht geleistete festgelegte Gemeinschaftsarbeit ein Betrag von 100,-- € zu zahlen. Dies gilt auch, wenn eine Ersatzkraft nicht an den Arbeiten teilnimmt. Der Betrag wird mit der jeweiligen Jahresrechnung als einmalige Beitragserhöhung zusätzlich eingezogen.
Bitte bringen Sie Gartengeräte (Spaten, Harke, Hacke, Schubkarre, Gartenschere, Heckenschere etc.) und Arbeitsschutzkleidung wie z.B. Handschuhe mit.
Schutzmaske (Mund- Nasenbedeckung) ist Pflicht!
Die nächste Gemeinschaftsarbeit findet am 23. April um 9:00 Uhr
statt! Einladung erfolgt per Briefpost.
Treffpunkt: Vereinshaus!